Mit dem Jahreswechsel 2025 treten in Österreich bedeutende steuerliche Änderungen in Kraft, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen und bietet einen klaren Überblick.
1. Anpassung der Einkommensteuertarife
Um die sogenannte kalte Progression zu vermeiden, werden die Einkommensteuertarifstufen jährlich an die Inflation angepasst. Für 2025 bedeutet dies eine Erhöhung der Tarifgrenzen um 3,83 %. Die neuen Einkommensgrenzen und Steuersätze gestalten sich wie folgt:
- Bis 13.308 €: 0 %
- 13.309 € bis 21.617 €: 20 %
- 21.618 € bis 35.836 €: 30 %
- 35.837 € bis 69.166 €: 40 %
- 69.167 € bis 103.072 €: 48 %
- 103.073 € bis 1.000.000 €: 50 %
- Über 1.000.000 €: 55 %
Diese Anpassung soll sicherstellen, dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, nicht zu einer höheren steuerlichen Belastung führen.
2. Erhöhung von Kilometergeld und Reisekostenpauschalen
Ab dem 1. Jänner 2025 wird das amtliche Kilometergeld vereinheitlicht und auf 0,50 € pro Kilometer angehoben – unabhängig davon, ob ein Pkw, Motorrad oder Fahrrad genutzt wird. Zudem steigt der Zuschlag für mitbeförderte Personen von 0,05 € auf 0,15 € pro Kilometer.
Auch die Pauschalen für Dienstreisen werden angepasst:
- Tagesgeld: Erhöhung auf 30 € pro Tag
- Nächtigungsgeld: Erhöhung auf 17 € pro Nacht
Diese Änderungen berücksichtigen die gestiegenen Lebenshaltungskosten und sollen die Abrechnung von Dienstreisen erleichtern.
3. Erweiterung der Kleinunternehmerregelung
Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung wird auf 55.000 € brutto pro Jahr erhöht.
Zudem wird ein EU-weiter Kleinunternehmerstatus eingeführt, der eine unionsweite Umsatzgrenze von 100.000 € vorsieht.
Unternehmen, die diese Grenzen überschreiten, werden umsatzsteuerpflichtig.
4. Anpassungen bei Sachbezügen für Dienstwohnungen
Für arbeitgeberseitig bereitgestellte, arbeitsplatznahe Unterkünfte gelten ab 2025 folgende Regelungen:
- Wohnfläche bis 35 m² → Kein steuerlicher Sachbezug
- Wohnfläche über 35 m² bis 45 m² → 35 % Abschlag vom Sachbezugswert, sofern
die Unterkunft maximal zwölf Monate zur Verfügung gestellt wird
Zudem werden gemeinsam genutzte Räume künftig anteilig und nicht mehr voll pro
Bewohner:in angerechnet.
5. Sozialversicherungswerte für 2025
Die Beitragsgrundlagen in der Sozialversicherung werden wie folgt angepasst:
- Geringfügigkeitsgrenze: Anhebung auf 551,10 € pro Monat
- Höchstbeitragsgrundlage (monatlich): Erhöhung auf 7.525 €
Diese Anpassungen reflektieren die allgemeine Einkommensentwicklung und sollen eine faire Beitragsgestaltung sicherstellen.
Fazit
Die Änderungen für 2025 bringen zahlreiche Anpassungen mit sich, die sich auf Arbeitnehmer:innen, Selbstständige und Unternehmen auswirken. Besonders die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze sowie die Anpassung der Einkommensteuer und Reisekostenpauschalen sind wichtige Neuerungen. Wer sich rechtzeitig mit den Änderungen auseinandersetzt, kann Vorteile optimal nutzen.